Durchsuchung ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf die Durchführung einer polizeilichen Durchsuchung bezieht. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, bei der die Polizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder eines Richters Privaträume, Fahrzeuge oder Personen nach Beweismitteln oder verdächtigen Gegenständen durchsucht.
Eine Durchsuchung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. In Deutschland beispielsweise ist eine Durchsuchung gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes nur bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses erlaubt. Es muss ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegen und es muss zu erwarten sein, dass bei der Durchsuchung Beweismittel gefunden werden.
Während der Durchsuchung müssen bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. So müssen die Durchsuchungsmaßnahmen verhältnismäßig sein und dürfen nicht über das notwendige Maß hinausgehen. Die Polizei hat außerdem die Pflicht, während der Durchsuchung den Betroffenen über seine Rechte aufzuklären, wie beispielsweise das Recht, anwesend zu sein oder sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.
Die Durchsuchung dient dazu, Beweismittel sicherzustellen und somit zur Aufklärung einer Straftat beizutragen. Sie ist ein Eingriff in die Privatsphäre und daher an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft.
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